Häufig gestellte Fragen – FAQ (Frequently Asked Questions)

Wann ist es sinnvoll, eine Detektei einzuschalten? In welchen Fällen können Sie mir helfen?

Als erfahrene Privat- und Wirtschaftsdetektei stehen wir sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen mit unseren Diensten zur Seite. Die Bereiche, in denen wir Ihnen mit unseren Ermittlungen weiterhelfen können, sind vielfältig.

Im privaten Bereich unterstützt Sie unsere Detektei bei der Klärung von Erbschaftsangelegenheiten und Unterhaltsstreitigkeiten. Auch bei Fragen des Sorgerechts und Partnerschaftsangelegenheiten helfen wir Ihnen weiter. Wir schützen Sie bei Angriffen auf Ihre Privatsphäre, ermitteln für Sie den Aufenthaltsort vermisster oder untergetauchter Personen und helfen Ihnen, sich gegen Stalking und anonyme Briefe zu wehren.

Weitere Informationen zu unserer Arbeit als Privatdetektei finden Sie hier.

In unserer Tätigkeit als Wirtschaftsdetektei ermitteln wir für Sie u. a. in Fällen von Unterschlagung und Diebstahl, Spesenbetrug, Spionage und Sabotage sowie Markenpiraterie, Patentrechtsverletzungen und Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht. Wir überprüfen Geschäftspartner und Bewerber und liefern Ihnen Beweise, um gegen vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit und Spesenbetrug von Mitarbeitern vorgehen zu können.

Eine detaillierte Übersicht über unser Leistungsspektrum als Wirtschaftsdetektei finden Sie hier.

Was bedeutet „berechtigtes Interesse“? Warum ist es eine Grundvoraussetzung für die Einschaltung einer Detektei?

Die Wahrnehmung berechtigter Interessen bildet im deutschen Strafrecht einen essenziellen Rechtfertigungsgrund, um zur Wahrung und Durchsetzung der eigenen Rechte in die Rechte eines Dritten eingreifen zu können.

Ein konkretes Beispiel dazu: Sie möchten wissen, wie eine bestimmte Person den Tag verbringt, was sie macht und mit wem sie sich trifft. Da die Observation durch eine Detektei einen Eingriff in die Privatsphäre dieser Person bedeutet, müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können, welches diesen Eingriff rechtfertigt. Pure Neugier stellt dabei kein berechtigtes Interesse dar; wohl aber, wenn Sie den Verdacht hegen, dass die Person durch ihre Handlung Ihr persönliches, geschäftliches, privates, ideelles oder materielles Interesse verletzt.

Als seriöse Privat- und Wirtschaftsdetektei übernehmen wir einen Auftrag nur unter der Voraussetzung, dass Sie Ihr berechtigtes Interesse an bestimmten Auskünften explizit aufzeigen können.

Kann ich Ihre Ermittlungsergebnisse vor Gericht als Beweise geltend machen?

Ja, selbstverständlich! Sie erhalten von uns gerichtsverwertbare Beweise, mit denen Sie Ihr Recht einklagen oder sich über einen außergerichtlichen Vergleich einigen können. Die Berichte, die Sie von unserer Detektei bekommen, sind sachlich, gründlich und genau, und beinhalten bei Bedarf auch Bild- und Videomaterial.

Kostenerstattung? Welche Möglichkeiten bietet mir meine private Rechtsschutzversicherung?

Nach §91 ZPO muss die unterliegende Partei einer Gerichtsverhandlung die Kosten erstatten, die „zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren.“ Zu diesen Kosten werden in vielen Fällen auch Detektivkosten gezählt. Um in Ihrem konkreten Fall Gewissheit über die Erstattungsmöglichkeiten zu erlangen, empfehlen wir Ihnen Ihren Anwalt zu befragen.

Teilweise können Sie die Kosten für die Einschaltung einer Detektei auch steuerlich geltend machen. Konsultieren Sie hierzu bitte Ihren Steuerberater.

Ob Ihre private Rechtsschutzversicherung für entstandene Detektivkosten aufkommt, kann Ihnen zuverlässig nur Ihr Versicherer beantworten. Unserer Erfahrung nach übernehmen Versicherungsunternehmen Kosten für Detektiveinsätze leider nur in Ausnahmefällen.

Ist es möglich, ein Kostenlimit für meinen Auftrag festzulegen?

Natürlich! Im persönlichen Vorgespräch können Sie Ihr Budget genau fixieren. Auch Pauschalhonorare kommen je nach Art des Auftrags in Betracht. Sprechen Sie uns an – gemeinsam finden wir eine praktikable Lösung!

Warum führt Ihre Detektei Observationen mit mehr als einem Ermittler durch? Reicht ein Detektiv nicht aus? Wäre das nicht kostengünstiger?

Zwei Dinge sind bei einer Observation am allerwichtigsten: Die Zielperson nie aus den Augen zu verlieren und dabei als Detektiv unsichtbar zu bleiben, um nicht den geringsten Verdacht zu erwecken. Und auch wenn in Film und Fernsehen immer wieder gern gezeigt wird, wie ein Ermittler dies im Alleingang mit Leichtigkeit meistert, so ist es in der Realität nicht umsetzbar.

Nur einen Detektiv für eine Observation einzusetzen, wäre laienhaft und unzulänglich. Jede seriös arbeitende Detektei würde Ihnen davon abraten, denn es stellt ein unvertretbares Risiko für den Ermittlungserfolg in Ihrem Auftrag dar.

Was sind meine Vorteile als Klient der Detektei Matthias Stang?

Unsere Detektei ermittelt seit 1991 für Wirtschaftsunternehmen der unterschiedlichsten Branchen, für Rechtsanwälte und öffentliche Institutionen sowie für Privatpersonen. Das heißt, dass Sie sich auf mehr als 30 Jahre Erfahrung und Know-how verlassen können.

Als Leipziger Unternehmen operieren wir national und international aus Mitteldeutschland heraus. Wir werden dort für Sie aktiv, wo Sie uns brauchen!

Unsere kompetenten Detektive bearbeiten Ihren Auftrag mit der gebotenen Flexibilität und Diskretion. Für Sie als Auftraggeber sind unsere Ermittlungen dabei zu jedem Zeitpunkt transparent und nachvollziehbar. Gemeinsam besprechen wir die geplante Vorgehensweise sowie den Einsatz von Personal und Spezialtechnik.

Auf welchem Weg nehme ich am besten Kontakt zur Detektei Matthias Stang auf?

Rufen Sie uns an oder schreiben uns eine E-Mail! Dann vereinbaren wir einen Termin für ein persönliches Gespräch. Im Rahmen dieses Gesprächs können wir unter vier Augen Ihr Anliegen besprechen und Sie erhalten von uns eine Einschätzung zur Realisierbarkeit Ihres Auftrags, zu geeigneten Ermittlungsmaßnahmen und den anfallenden Kosten.

Achtung! Sollten Sie den Verdacht haben, Opfer eines Lauschangriffes zu sein, ist besondere Vorsicht geboten. Kontaktieren Sie uns in diesem Fall ausschließlich über ein Telefon, bei dem Sie sicher sind, dass es nicht abgehört wird, oder wenden Sie sich postalisch an unsere Detektei.

Kontakt


Detektei Matthias Stang
Bernhard-Göring-Straße 83
04275 Leipzig

Fax:
+49 (341) 46 26 374
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