Angriffe gegen die Privatsphäre

Das Recht auf Privatsphäre ist Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, welches im Grundgesetz verankert ist. Es ist also Ihr gutes Recht, dass Privates auch privat bleibt. Alle Angriffe auf Ihre Privatsphäre sind rechtswidrig, doch wie in so vielen Fällen, können Sie ohne gerichtsverwertbare Beweise nichts ausrichten.

Und da kommen wir ins Spiel: Wir sichern für Sie die Beweise, die für die Begründung Ihres Rechtsanspruches notwendig sind. Auch in Fällen, in denen Sie Angst um Ihre Sicherheit und Unversehrtheit haben, helfen wir Ihnen, z. B. durch Überwachung und Personenschutz. Vertrauen Sie sich uns an – wir helfen Ihnen professionell, kompetent und zuverlässig!

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