Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen

Auch wenn es nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag fixiert ist: Mitarbeiter sind rechtlich zur Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verpflichtet. Dennoch werden Unternehmensinterna immer wieder bewusst oder unbewusst an Dritte weitergegeben. Kriminell und für Ihr Unternehmen bedrohlich wird es, wenn der Verrat System hat.

Sollten Sie den Verdacht hegen, dass sensible technische, kaufmännische oder kundenbezogene Daten ohne Ihr Wissen Ihr Unternehmen verlassen, dann zögern Sie nicht lange: Lassen Sie sich helfen! Diskret und professionell überprüfen wir Ihre Mitarbeiter und Lieferanten, analysieren Ihre innerbetrieblichen Abläufe und identifizieren die Person mit dem größten Eigennutzen. Wir finden Ihre Sicherheitslücke, damit Sie sie schließen können.

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